
Historie des Projekts: Entwicklung und Verfahrensstand
Das Bauprojekt am St. Galler-Ring 29 wurde erstmals im September 2022 als generelles Baubegehren eingereicht. Ziel dieses Verfahrens war es, grundsätzliche Fragen zur Bebauung der Freifläche zwischen dem bestehenden Gebäude und der Bündnerstrasse 46 zu klären.
Zeitlicher Ablauf der bisherigen Planung:
- 7. September 2022: Publikation des generellen Baubegehrens im Kantonsblatt Basel-Stadt
- Oktober 2022: Mehrere Einsprachen von Anwohnern gegen das Bauprojekt
- Juni 2023: Einspracheentscheid des Bau- und Gastgewerbeinspektorats (BGI)
- Dezember 2024: Vorentscheid zum generellen Baubegehren – verschiedene Grundsatzfragen wurden entschieden, einige jedoch offen gelassen
- 2025 (erwartet): Einreichung des offiziellen Baugesuchs mit kurzer Einsprachefrist
Das generelle Baubegehren diente nicht der unmittelbaren Baugenehmigung, sondern sollte klären, ob der geplante Anbau den bestehenden Vorschriften entspricht. Dennoch konnten bereits Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingelegt werden. Einige wesentliche Fragen wurden durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat und andere Fachstellen geprüft, jedoch blieben viele Unklarheiten bestehen.
Ein entscheidender Punkt ist, dass das generelle Baubegehren vor Inkrafttreten des neuen Wohnschutzgesetzes eingereicht wurde. Dadurch war es für die Wohnschutzkommission nicht möglich, abschliessend zu prüfen, ob eine Bewilligungspflicht für das Projekt besteht. Dies könnte im späteren Verfahren noch relevant werden.
Details zur geplanten Bebauung
Der Bauherr plant einen vierstöckigen Anbau an das bestehende Gebäude am St. Galler-Ring 29. Die bisher unbebaute Freifläche zwischen St. Galler-Ring 29 und Bündnerstrasse 46 soll vollständig überbaut werden.


Geplante Eckdaten des Bauprojekts:
- Höhe: Vier Stockwerke (analog zur bestehenden Bebauung)
- Grundfläche: Nutzung der gesamten bisherigen Freifläche
- Baumaterialien: Nach bisherigem Kenntnisstand moderne Materialien, möglicherweise mit Glas- oder Metallfassaden
- Wohneinheiten: Mehrere neue Wohnungen, vermutlich hochpreisige Mietwohnungen
- Nutzungskonzept: Reine Wohnnutzung, keine kommerziellen Flächen vorgesehen
Das Projekt soll eine Verdichtung des Quartiers erreichen. Kritiker befürchten jedoch, dass vor allem teure Wohnungen entstehen, die nicht dem bisherigen sozialen Gefüge des Quartiers entsprechen.
Wichtige offene Fragen:
- Wie stark verändert sich die Sonnenlichteinstrahlung auf benachbarte Gebäude?
- Welche klimatischen Auswirkungen hat die Bebauung (Hitzestau, fehlende Luftzirkulation)?
- Gibt es akustische Risiken durch die geschlossene Bauweise?
- Wird das Bauprojekt eine Verdrängung bisheriger Mietparteien zur Folge haben?
- Hat die Stadt eine Möglichkeit, den Wohnraum zu schützen oder Mietpreiskontrollen durchzusetzen?
Welche Behörden haben sich bereits zum Projekt geäussert?
1. Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI)
Das BGI hat das generelle Baubegehren geprüft und im Juni 2023 die Einsprachen behandelt. Der Entscheid beinhaltete Folgendes:
- Die geplante Bebauung wurde grundsätzlich als zulässig eingestuft, wenn sie den Bauvorschriften entspricht.
- Bereits entschiedene Fragen können im ordentlichen Baugesuch nicht erneut angefochten werden (z. B. ob die Lücke geschlossen werden darf).
- Offene Fragen, etwa zur Wohnschutzpflicht, wurden nicht abschliessend geklärt.
2. Stadtbildkommission (STBK)
Die Stadtbildkommission hat das Projekt aus städtebaulicher Sicht beurteilt und Bedenken geäussert:
- Das Bauprojekt passt nicht in das historische Stadtbild.
- Die Architektur des geplanten Neubaus würde den gewachsenen Strassenverlauf optisch stören.
- Der Abschluss der Häuserzeile würde verändert, wodurch die bisherige städtebauliche Struktur verloren ginge.
- Ein stärkerer Schutz des bestehenden Gebäudes wurde nicht ausgeschlossen.
3. Wohnschutzkommission
Die Wohnschutzkommission hätte prüfen müssen, ob eine Bewilligungspflicht nach dem Wohnraumfördergesetz (WRFG) besteht. Allerdings wurde im generellen Baubegehren nicht genügend Information geliefert, um dies abschliessend zu klären.
Folglich:
- Es konnte nicht geprüft werden, ob der Wohnraum geschützt werden muss.
- Falls eine Bewilligungspflicht besteht, dürfte das Bauprojekt erst nach einer entsprechenden Genehmigung realisiert werden.
- Eine mögliche Mietzinskontrolle über fünf Jahre wurde nicht sichergestellt.
4. Tiefbauamt Basel
Ein weiteres offenes Thema ist das Verschieben der Baulinie, um mehr Platz für das Bauprojekt zu gewinnen.
- Ein entsprechendes Gesuch zur Änderung der Baulinie wurde bisher nicht eingereicht.
- Das Verfahren dafür wäre aufwendig und müsste durch das Hochbauamt, Städtebau und Architektur sowie den Regierungsrat genehmigt werden.